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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

AGB für die Ferienwohnungen „Mitteraubach“
Stand: 06.10.2025

Standort:
Rohrhof 38, 94118 Jandelsbrunn

Vermieter:
Simone und Tobias Jakob
Gabelsbergerstraße 6a
83022 Rosenheim
Deutschland

Kontakt:
Telefon: +49 1739530711
E-Mail: auszeit@mitteraubach.de

– nachstehend „Ferienwohnung“ genannt –

1. Geltungsbereich

1.1   Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen, zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Ferienwohnung.

1.2   Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie zwischen der Ferienwohnung und dem Gast individuell vereinbart wurden.

2. Zustandekommen des Vertrages

2.1   Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, indem der Gast einen Antrag abgibt (Buchung), der durch die Ferienwohnung angenommen wird. Die Annahme erfolgt durch eine schriftliche Buchungsbestätigung.

2.2   Erfolgt die Buchung durch einen Dritten für den Gast, haftet er der Ferienwohnung gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag, sofern der Ferienwohnung eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

2.3   Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Wohnung sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.

3. Preise und Leistungen

3.1 Die Ferienwohnung ist verpflichtet, die vom Gast gebuchte Ferienwohnung nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2   Der Gast ist verpflichtet, die für die Wohnungsüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Ferienwohnung zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen der Ferienwohnung gegenüber Dritten.

3.3   Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

3.4   Die Preise können von der Ferienwohnung geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Ferienwohnungen, der Leistung der Ferienwohnung oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht, und die Ferienwohnung dem zustimmt.

3.5 Rechnungen der Ferienwohnung sind innerhalb 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.

Der Verzug setzt ein, wenn der Gast nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet; dies gilt gegenüber einem Gast, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Bei Zahlungsverzug ist die Ferienwohnung berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu berechnen. Im Geschäftsverkehr beträgt der Verzugszinssatz 9% über dem Basiszinssatz. Der Ferienwohnung bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann die Ferienwohnung eine Mahngebühr von 5 EUR erheben.

3.6   Die Ferienwohnung ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Die Ferienwohnung ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes in der Ferienwohnung aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen.

3.7   Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung der Ferienwohnung aufrechnen oder mindern.

4. Nicht in Anspruch genommene Leistungen, Stornierung, Rücktritt des Gastes

4.1 Die Ferienwohnung räumt dem Gast ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Dabei gelten folgende Bestimmungen:

Im Falle des Rücktritts des Gastes von der Buchung hat die Ferienwohnung Anspruch auf angemessene Entschädigung.

Die Ferienwohnung macht im Falle einer Stornierung gegenüber dem Gast eine Rücktrittspauschale geltend. Die Rücktrittspauschale beträgt:

Bei schriftlicher Stornierung…

…bis 31 Tage vor Anreise: 20% des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises 

..ab 30 Tage vor Anreise: 50% des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises

…ab 14 Tage vor Anreise: 80% des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises

…ab 7 Tage vor Anreise: 90% des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises

Bei Stornierung 1 Tag vor Anreise oder am Abreisetag beträgt die Entschädigung 100% des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises.

Die Höhe der Entschädigung beträgt max. die Höhe des vertraglich vereinbarten Preises.

4.2   Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Gast die Ferienwohnung, ohne dies rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt.

4.3   Der Gast muss den Rücktritt schriftlich an die Ferienwohnung an auszeit@mitteraubach.de mitteilen.

5. Rücktritt der Ferienwohnung

5.1   Wird eine gemäß Ziffer 3.6 vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist geleistet, so ist die Ferienwohnung zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.2   Ein Rücktrittsrecht aus wichtigem Grund vom Vertrag ist davon unberührt. Es besteht insbesondere falls

höhere Gewalt oder andere von der Ferienwohnung nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

eine Ferienwohnung unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden;

die Ferienwohnung begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Ferienwohnung in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Ferienwohnung zuzurechnen ist;

eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemäß Ziffer 2.3 vorliegt;

ein Fall der Ziffer 6.3 vorliegt;

die Ferienwohnung von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Gastes nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Gast fällige Forderungen der Ferienwohnung nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche der Ferienwohnung gefährdet erscheinen;

der Gast über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, eine Vermögensauskunft nach § 807 Zivilprozessordnung erteilt, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat;

ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gastes eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse oder aus sonstigen Gründen abgelehnt wird.

5.4 Die Ferienwohnung hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Textform in Kenntnis zu setzen.

5.5 In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

6. An- und Abreise

6.1   Der Gast erwirbt einen Anspruch auf die Bereitstellung einer bestimmten Ferienwohnung. Dies geht aus der Buchungsbestätigung hervor.

6.2   Die gebuchte Ferienwohnung steht dem Gast ab 15 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

6.3   Die gebuchte Wohnung sind vom Gast bis spätestens 21 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat die Ferienwohnung das Recht, die gebuchte Wohnung ab dem Folgetag anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Der Ferienwohnung steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.

6.4   Am vereinbarten Abreisetag ist die Ferienwohnung spätestens um 10 Uhr geräumt und besenrein zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Ferienwohnung über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung der Ferienwohnung Übernachtungspreis pro Person in Rechnung stellen. Dem Gast steht es frei, der Ferienwohnung nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

7. Haftung

7.1   Die Ferienwohnung haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Ferienwohnung ausschließlich wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet die Ferienwohnung in demselben Umfang.

7.2   Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

7.3   Soweit dem Gast ein Pkw-Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, besteht keine Überwachungspflicht der Ferienwohnung.

7.5   Die Ferienwohnung übernimmt die Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung von Fundsachen. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. Die Ferienwohnung ist berechtigt, nach spätestens einmonatiger Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr die vorbezeichneten Sachen dem lokalen Fundbüro zu übergeben.

7.6   Die Verjährung der Ansprüche des Gastes erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen.

8. Hausordnung

Es ist sich an die Hausordnung zu halten. Diese hängt in der Ferienwohnung aus.

  • Rauchen ist im Haus untersagt
  • Das Mitbringen von Haustieren ist untersagt
  • Eltern tragen die Verantwortung für Ihre Kinder, dies gilt vor allem im Bereich des Waldes und des Bachs
  • Das Entzünden von Feuer ist nur in der vorgesehenen Feuerschale gestattet
  • Das Entzünden von Feuerwerk und Böller, auch an Silvester, ist untersagt
  • Es ist sich an die Ruhezeiten zu halten, diese sind von 12-14 Uhr und von 22-6 Uhr
  • Partys & sonstige laute Veranstaltungen, sowie laute Musik ist untersagt
  • Das Übernachten von Besuchern, die nicht angemeldet sind, ist untersagt
  • Die Ferienwohnung ist pfleglich zu behandeln. Wenn Gegenstände oder Einrichtung kaputt gehen, muss der Gast die Ferienwohnung unverzüglich darüber informieren. Der Gast trägt die Kosten des Wiederbeschaffungswert.
  • Der Gast erhält einen Wohnungsschlüssel. Bei Verlust trägt der Gast die Kosten des Wiederbeschaffungswert für die Schlüsselanlage und die Schlüssel
  • Der Gast muss bei Verlassen der Wohnung alle Lichter und Geräte ausschalten, sowie alle Fenster schließen.
  • Der Gast muss die Wohnung beim Check-Out besenrein überlassen.

9. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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Fotohinweis

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Mitteraubach

Rohrhof 38

94118 Jandelsbrunn